Unternehmen
_____________________
Dienstleistungen
› Entwurf / Bauvermessung
› Ingenieurvermessung
› Liegenschaftsvermessung
› Baulandumlegung
_____________________
Referenzen
_____________________
Kontakt
_____________________
Impressum
|
|

- Teilungsvermessungen zur Bildung neuer Eigentumsgrenzen
Mit einer Zerlegung wird ein Flurstück in zwei oder mehrere Flurstücke aufgeteilt (zerlegt). Bevor ein Grundstück in das Grundbuch eingetragen werden kann muss es „rausgemessen“ werden.
- Grenzfeststellungen zur Ermittlung der rechtmäßigen und geometrisch richtigen Lage
von Grenzpunkten aus historischen Messergebnissen und Abmarkung
Häufig sind die Grenzpunkte eines Flurstücks nicht sichtbar, oder nicht mehr vorhanden. Mit einer Grenzfeststellung wird der fehlende Grenzpunkt wiederhergestellt und vor Ort gekennzeichnet.
- Gebäudeaufnahmen für das Liegenschaftskataster
Für neu errichtete oder veränderte Gebäude besteht eine gesetzliche Einmessungspflicht, denn nur das Liegenschaftskataster und das Grundbuch bilden zusammen den einzigen vollständigen Nachweis über die Grundstücke, deren Lage und Größe sowie über die Lage der Gebäude auf den Grundstücken. Das Liegenschaftskataster und das Grundbuch liefern so einen entscheidenden Beitrag zur Rechtssicherheit am Grundeigentum.
- Vermessung von langestreckten Anlagen (Straßenschlussvermessung)
|
|